Alliierte Rheinlandbesetzung

Alliierte Rheinlandbesetzung nach dem Ersten Weltkrieg
Verwaltung bzw. Besatzung der westdeutschen Gebiete während des sog. „Einbruchs“ Ende 1923

Die alliierte Rheinlandbesetzung war eine Folge des Ersten Weltkriegs, in dem das Deutsche Reich gegen die alliierten und assoziierten Mächte eine militärische Niederlage erlitten hatte. Im Waffenstillstand von Compiègne vom 11. November 1918 musste die provisorische Reichsregierung einwilligen, alle deutschen Truppen von der Westfront hinter den Rhein zurückzuziehen. Stattdessen besetzten Truppen der Siegermächte Frankreich, Belgien, Großbritannien und USA die linksrheinischen Gebiete sowie drei rechtsrheinische „Brückenköpfe“ mit je 30 Kilometer Radius um Köln, Koblenz und Mainz. Anfang 1919 folgte ein weiterer Brückenkopf mit 10 Kilometer Radius um Kehl. Ferner wurden die linksrheinischen Gebiete sowie alle rechtsrheinischen Gebiete mit 50 km Abstand zum Rhein zu einer entmilitarisierten Zone für jegliche deutsche Streitkräfte. Der Versailler Vertrag von 1919 wiederholte diese Bestimmungen, befristete die Anwesenheit der fremden Truppen aber auf 15 Jahre bis 1935. Die Verwaltung der alliierten Besatzungszonen unterstand ab 1920 der Interalliierten Rheinlandkommission mit Sitz in Koblenz. Zweck der Besetzung war einerseits, Frankreich Sicherheit vor einem erneuten deutschen Angriff zu verschaffen, andererseits eine Garantie für die zu erbringenden Reparationsverpflichtungen des Deutschen Reichs zu haben. Nachdem diese mit dem Young-Plan scheinbar erreicht worden war, wurde die Rheinlandbesetzung zum 30. Juni 1930 vorzeitig beendet.[1]

  1. Peter Krüger: Die Außenpolitik der Republik von Weimar. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1985, S. 494 ff. und 484–496.

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